Förderung von Maßnahmen in der Jugendarbeit
Das Bistum Trier, das Land Rheinland-Pfalz, und die entsprechenden Landkreise, fördern damit die qualifizierte Kinder- und Jugendarbeit in ihrem Einzugsgebiet. Wer eine Fortbildung für Gruppenleitungen oder eine Maßnahme für Kinder und Jugendliche plant, sollte sich informieren ob eine oder mehrere der Zuschussmöglichkeiten genutzt werden können.
Hierfür müssen Anträge gestellt, Voraussetzungen erfüllt und Richtlinien beachtet werden!
Wir helfen gerne bei der Information über die Zuschüsse weiter!
Bei den nachstehenden Verwaltungen können Sie die Zuschüsse beantragen:
Bistum Trier
Das Bistum Trier gewährt nach dem kirchlichen Jugendplan für bestimmte Maßnahmen und Veranstaltungen Zuschüsse. Wofür es wieviel Geld gibt und was ihr beim Antragsverfahren berücksichtigen müsst, erfahrt ihr hier.
Gefördert werden: Religiöse Bildung und Maßnahmen der Gemeindekatechese, Maßnahmen im Bereich der Schul- und Jugendpastoral, Qualifizierung und Schulung von Ehrenamtlichen, Soziale Bildung und Freizeiten und innovative oder modellhafte Maßnahmen
Richtlinien
Antrag ohne Formularfelder (zum Ausfüllen per Hand)
Antrag mit Formularfeldern (direkt am PC ausfüllbar)
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm
Kreisverwaltung Cochem-Zell
Kreis Trier-Saarburg
Anträge finden sich HIER auf der Homepage der Kreisjugendpflege
Landkreis Vulkaneifel
Verbandsgemeinde Adenau
Anträge finden sich HIER auf der Homepage der Verbandsgemeinde