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Verpflichtungserklärung

zum grenzachtenden Umgang

Verpflichtungserklärung zum grenzachtenden Umgang

Um sicherzugehen, dass sich alle ehrenamtlichen Verantwortlichen mit der Prävention sex. Gewalt auseinandersetzen und dem Thema in der Vorbereitung einer Maßnahme angemessen Raum gegeben wird, müssen alle eine sogenannte "Verpflichtungserklärung zum grenzachtenden Umgang" unterzeichnen.

Mit der Unterschrift wird bekräftigt, dass wir uns für einen verlässlichen und sicheren Rahmen im Umgang miteinander einsetzen. Es wird außerdem bekräftigt, dass die in der Erklärung genannten Punkte wichtig sind und wir uns daran auch messen lassen.

Die Punkte in der Erklärung sind dabei so grundlegend und wichtig, dass die entsprechenden Regeln auch dann gültig sind, wenn die Erklärung nicht unterzeichnet wurde. Bei Verstoß ist also auch bei Unkenntnis der Verpflichtungserklärung zu reagieren und bei wiederholtem Verstoß Konsequenzen zu ziehen. Deswegen ist die Unterzeichnung an sich lediglich ein symbolischer Akt und dennoch notwendig, um den Leitlinien der Deutschen Bischofkonferenz gerecht zu werden.

Wir verstehen dabei die Verpflichtungserklärung vor allem als pädagogisches Instrument, dass bei der Thematisierung angemessenen Umgangs helfen soll und sicherstellt, dass sich alle Beteiligten mit den Inhalten der Erklärung ausreichend auseinandersetzen. Gleichzeitig ermöglicht es Leitungen auf mögliches Fehlverhalten hinzuweisen und trägt so zu einem verlässlichen Umgang miteinander bei.


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Bitte beachten: Die aktuelle Fassung ist vom 30.01.2023.

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